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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.10.1990 - 9 L 279/89   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.10.1990 - 9 L 279/89 (https://dejure.org/1990,2984)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.10.1990 - 9 L 279/89 (https://dejure.org/1990,2984)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. Oktober 1990 - 9 L 279/89 (https://dejure.org/1990,2984)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    §§ 5 ff. KAG ND; § 5 KAG ND
    Gemeinden; Gebührenkalkulation; Abschreibungen; Beitragsfinanzierte öffentliche Einrichtung; Erstinvestition; Zinsen; Beiträge; Zuschüsse; Gebührenschuldner; Abgabensatzung; Verbrauchsabhängige Gebühr; Erhebungszeitraum; Abschlagszahlungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gemeinden; Gebührenkalkulation; Abschreibungen; Beitragsfinanzierte öffentliche Einrichtung; Erstinvestition; Zinsen; Beiträge; Zuschüsse; Gebührenschuldner; Abgabensatzung; Verbrauchsabhängige Gebühr; Erhebungszeitraum; Abschlagszahlungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 381
  • DÖV 1991, 340
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.08.1990 - 9 L 182/89

    Gebührenkalkulation für Vergangenheit; Überkapazität einer zentralen Einrichtung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.10.1990 - 9 L 279/89
    Da Benutzungsgebühren regelmäßig mit Geltung für die Zukunft festgelegt werden, ist - obwohl in § 5 I 2 NdsKAG nicht von dem "zu veranschlagenden" Gebührenaufkommen die Rede ist (vgl. etwa § 6 I 3 NRWKAG) - grundsätzlich eine Gebührenkalkulation erforderlich (vgl. Senat, NVwZ-RR 1991, 383 [in diesem Heft]).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.02.1990 - 9 L 113/89

    Kommunalabgaben; Wiederkehrende Abgaben; Festsetzung; Anliegergrundstücke;

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.10.1990 - 9 L 279/89
    Sofern die Gebührenbelastung von der Dauer und Intensität der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung abhängt, kann nicht schon der Beginn der Inanspruchnahme der Verwirklichung des Abgabentatbestandes für einen bestimmten Zeitraum gleichgesetzt werden (Senat, Urt. v. 13.2.1990 - 9 L 113/89, dng 1990, 159 zur Straßenreinigungsgebühr).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.05.1981 - 3 A 3/81
    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.10.1990 - 9 L 279/89
    Ob eine Inanspruchnahme schon in der Nutzung einer von der Gemeinde erbrachten Vorhalteleistung gesehen und dementsprechend allein deshalb eine Grundgebühr erhoben werden kann (so OVG Lüneburg, NJW 1983, 411 [412]), mag hier dahinstehen, denn der Kl. benutzte die öffentliche Abwasseranlage der Bekl. im Jahre 1988 durch das Einleiten von Abwässern.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.1994 - 9 A 1248/92

    Betriebswirtschafliche Grundsätze; Kalkulatorische Abschreibungen;

    vgl. OVG NW, Urteil vom 27. Oktober 1992, aaO; Dahmen in Driehaus, aaO., § 6 Rn. 734 b; Zimmermann, Beiträge und Gebühren für kommunale Abwasseranlagen, KStZ 1985, 141; Kneer, Abzugskapital bei der Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen für die Ortsentwässerung, KStZ 1992, 106; OVG Lü-neburg, Urteil vom 9. Oktober 1990 - 9 L 297/89 -, KStZ 1991, 73, für die entsprechende niedersächsische Regelung.
  • OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LC 234/11

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Gebühren durch die Gemeinde bei Hilfeleistung der

    Eine solche - hier von der Beklagten angewandte - Methode, bei der zur Ermittlung des zu verzinsenden Anlagekapitals eine Sofortabschreibung um die Hälfte vorgenommen und der dadurch ermittelte Wert auf Dauer der Zinskalkulation zugrundegelegt wird, begegnet nämlich jedenfalls solange keinen Bedenken, wie der Restbuchwert des Anlagekapitals noch wesentlich mehr als die Hälfte des Anschaffungswertes ausmacht (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 9.10.1990 - 9 L 279/89 -, NVwZ-RR 1991, 381 ); in diesem Fall werden die im maßgeblichen Kalkulationszeitraum betroffenen Gebührenschuldner nämlich ent- und nicht belastet.
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 KN 162/17

    Allgemeinanteil; Allgemeininteresse; Anliegergrundstück; Anliegergrundstücke;

    Unter Kosten versteht man dabei den bewerteten Verbrauch von Produktionsfaktoren, der für die Erstellung und Verwertung der betrieblichen Leistungen und die Aufrechterhaltung der hierfür erforderlichen betrieblichen Kapazitäten angefallen ist (Senatsurteil vom 9.10.1990 - 9 L 279/89 - juris Rn. 7).
  • OVG Thüringen, 12.12.2001 - 4 N 595/94

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Wasserversorgung; Zweckverband;

    Dies schließe ein Nachschieben einer anderen, nicht vom Ermessen des beschließenden Gremiums getragenen und gebilligten Kalkulation aus (vgl. so OVG Lüneburg, Urteil vom 09.10.1990 - 9 L 279/89 - NVwZ-RR 1991, 381; VGH Mannheim, Beschluss vom 27.02.1996 - 2 S 1407/94 - NVwZ-RR 1996, 593; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15.11.2000 - 4 K 8/99 - KStZ 2001, 174; SächsOVG, Urteil vom 09.09.1998 - 2 S 617/95 - LKV 1999, 275; VG Gera, Urteil vom 10.04.2001 - 5 K 685/96 GE; hierzu auch eingehend Schulte/Wiesemann in Driehaus, a. a. O., Rn. 68 ff. zu § 6).
  • OVG Niedersachsen, 04.11.2002 - 9 LB 215/02

    Abschreibung; Anschaffungswert; Behördenleiter; betriebswirtschaftlicher

    Denn das Kapital, das gegenwärtig aufzuwenden wäre und daher den Wiederbeschaffungszeitwert angibt, kann schon vom Wortlaut her nicht mehr als "aufgewandtes" Kapital angesehen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.9.1983 - 8 B 117.82 - KStZ 1984, 11; OVG Lüneburg, Urt. v. 12.7.1984 - 3 A 5150/81 - KSTZ 1985, 195; Urt. v. 9.10.1990 - 9 L 279/89 - NST-N 1991, 18 = NVwZ-RR 1991, 381 = NdsRpfl.
  • OVG Niedersachsen, 25.09.2001 - 8 L 637/99

    Bestattung; Entstehung; Friedhofsgebühr; Gebührenschuld; Grabnutzungsgebühr;

    Nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 b NKAG in Verbindung mit § 38 der Abgabenordnung - AO - vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 613) in der hier maßgeblichen Fassung vom 14. September 1994 (BGBl. I S. 2325) entstehen Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft (vgl. auch OVG Lüneburg, Urt. v. 9.10.1990 - 9 L 279/89 - NVwZ-RR 1991 S. 381).

    Da Benutzungsgebühren nach § 5 Abs. 1 Satz 1 NKAG als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen erhoben werden, ist der Benutzungsgebührentatbestand erst verwirklicht, wenn die öffentliche Einrichtung in Anspruch genommen wird (OVG Lüneburg, Urt. v. 9.10.1990, a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2015 - 1 K 46/11

    Normenkontrolle einer Trinkwasserbeitragssatzung

    Schließlich hat der Senat erwogen, ob wegen der Kalkulation von Abschreibungen in die gebührenfähigen Kosten die Erhebung von Erneuerungsbeiträgen überhaupt ausgeschlossen ist, soweit der Finanzbedarf der Ersatzinvestitionen nicht über den Finanzbedarf der Erstinvestition hinausgeht (in diesem Sinne Siemers, in: Aussprung/Siemers/Holz/Seppelt, KAG M-V, Stand Juli 2014, § 6, Anm. 6.3.2.4.2.3, unter Hinweis auf OVG Lüneburg, Urt. v. 09.10.1990 - 9 L 279/89 -, juris Rn. 7).
  • VG Schwerin, 30.01.2017 - 4 A 1352/12

    Anfechtung des Schmutzwasserbeitragsbescheides

    Schließlich hat der Senat erwogen, ob wegen der Kalkulation von Abschreibungen in die gebührenfähigen Kosten die Erhebung von Erneuerungsbeiträgen überhaupt ausgeschlossen ist, soweit der Finanzbedarf der Ersatzinvestitionen nicht über den Finanzbedarf der Erstinvestition hinausgeht (in diesem Sinne Siemers, in: Aussprung/Siemers/Holz/Seppelt, KAG M-V, Stand Juli 2014, § 6, Anm. 6.3.2.4.2.3, unter Hinweis auf OVG Lüneburg, Urt. v. 09.10.1990 - 9 L 279/89 -, juris Rn. 7).
  • VG Halle, 26.07.2001 - 4 A 1229/99
    Von dem Ausgangsbetrag in Höhe von 8.223.604,00 DM sind weiterhin die in den zurückliegenden Haushaltsjahren bereits vorgenommenen Abschreibungen abzusetzen, da Grundlage der Verzinsung nur die Restbuchwerte sein dürfen ( OVG Niedersachsen, Urteil vom 09. Oktober 1990, 9 L 279/89 , NVwZ-RR 1991, 381 [382 f.]; Lichtenfeld, in: Driehaus, a.a.O., § 6 KAG Rn. 735a).

    Bei dem als angemessen anzusehenden Zinssatz von 6 % ( OVG Niedersachsen, Urteil vom 09. Oktober 1990, 9 L 279/89 , NVwZ-RR 1991, 381 [383]; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05. August 1994, 9 A 1248/92 , NVwZ 1995, 1233 [1238]) ergibt sich für die Kläranlage ein als kalkulatorische Verzinsung ansetzbarer Betrag für 1998 von 493.416,24 DM.

  • VG Schwerin, 24.11.2016 - 4 A 617/10

    Aufhebung des Schmutzwasserbeitragsbescheides

    Schließlich hat der Senat erwogen, ob wegen der Kalkulation von Abschreibungen in die gebührenfähigen Kosten die Erhebung von Erneuerungsbeiträgen überhaupt ausgeschlossen ist, soweit der Finanzbedarf der Ersatzinvestitionen nicht über den Finanzbedarf der Erstinvestition hinausgeht (in diesem Sinne Siemers, in: Aussprung/Siemers/Holz/Seppelt, KAG M-V, Stand Juli 2014, § 6, Anm. 6.3.2.4.2.3, unter Hinweis auf OVG Lüneburg, Urt. v. 09.10.1990 - 9 L 279/89 -, juris Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 12.11.1991 - 9 L 20/90

    Gebührenbemessung; Entsorgung; Hauskläranlage; Frischwasserverbrauch;

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2006 - 9 LA 158/03

    Abfallbeseitigungsgebühr; Entstehung; Fälligkeit; Gebührenschuld

  • VG Halle, 22.06.2001 - 4 A 998/99
  • VG Osnabrück, 15.11.2005 - 1 A 88/05

    Festsetzung von Abfallbeseitigungsgebühren ohne Gebührenkalkulation

  • VG Halle, 22.06.2001 - 4 A 964/99
  • VG Göttingen, 14.07.2004 - 3 A 3241/02

    Abzugskapital; ausgleichspflichtige Kostenüberdeckung; Fehler;

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